Hamburg schiebt doch in die Türkei ab

■ Vor der Ausländerbehörde wurden ahnungslose KurdenInnen verhaftet

In Hamburg besteht für KurdInnen entgegen der Medienberichterstattung kein genereller Abschiebestopp. Darauf wies jetzt der Arbeitskreis Asyl hin. Sprecherin Gaby Gottwald: „Der Abschiebestopp ist nur auf Gebiete begrenzt, die der türkische Generalstab mit einem Ausnahmezustand belegt hat.“ Unmittelbar nach Verhängung des vorläufigen Abschiebestopps seien mindestens 11 Kurden aus Nachbarregionen nach Istanbul abgeschoben worden, wo sie umgehend verhaftet wurden.

Hamburg hatte sich als letztes SPD-regiertes Bundesland Ende Mai dem Abschiebestopp wegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei angeschlossen. Doch die hanseatische Praxis macht Ausnahmen. Während in Hessen beispielsweise ein genereller Abschiebestopp für Kurden gilt, umfaßt dieser Schutz für Hamburger Behörden nach wie vor nicht die gesamte Türkei. Innenbehördensprecher Peter Kelch erklärte gegenüber der taz: „Wie auch in den anderen Bundesländern bezieht sich der Abschiebestopp nur auf die Notstandsgebiete.“ Doch in Schleswig-Holstein sehen bereits die Verwaltungsgerichte von Abschiebungen wegen der „Volksgruppenzugehörigkeit“ ab.

Für Gottwald aus gutem Grund: „Wenn jemand in einem Land verfolgt wird, ist es egal, aus welchem Dorf er kommt.“ Viele Kurden in Hamburg stammten aus Gebieten wie der Region um Elazig, die an Notstandsregionen grenzen und ebenso gefährdet sind.

Die Verwirrungen um den Senatsbeschluß hatten bereits Folgen. Gottwald: „Vielen war nicht bewußt, daß der vorläufige Abschiebestopp in Hamburg nur auf Kerngebiete begrenzt ist.“ So wurden ahnungslose KurdInnen, die im Glauben an den Auslieferungsstopp an das Folter-Regime die Ausländerbehörde zwecks Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung aufsuchten, an Ort und Stelle festgenommen und nach Istanbul geschickt. Gottwald: „Hamburg geht wieder einmal am restriktivsten vor.“ Peter Müller