■ Datschenglück
: Pacht verlängert

Bonn (AP) – Besitzer von Datschen in den neuen Bundesländern sollen die dazugehörigen Grundstücke für 25 Jahre pachten können. Das ist in der jüngsten Fassung des Schuldrechtsänderungsgesetzes vorgesehen, die von der Spitze der Regierungskoalition gestern beschlossen wurde.