Schweißer überfahren

Für den fahrlässig verursachten Tod eines 35jährigen Kollegen muß ein 45jähriger Arbeiter eine Geldstrafe von 1.800 Mark zahlen. Das Schöffengericht ging gestern bei seinem Urteilsspruch davon aus, daß der Angeklagte bei mehr Aufmerksamkeit den Arbeitsunfall hätte vermeiden können. Das Unglück ereignete sich am 1. Juni 1992 auf einer Baustelle am Schöneberger Ufer. Obwohl der Arbeiter keine Fahrausbildung hatte, lenkte er einen Schaufellader. Mehrmals fuhr er haarscharf an dem mit Schweißarbeiten beschäftigten späteren Opfer vorbei, bis er einmal nicht ausweichen konnte und den Kollegen überfuhr.