Mit Polizeieskorte auf Wohnungssuche

■ In zwei Wochen ist der Strafgefangene Sch. frei – doch der Einstieg in ein neues Leben wird ihm schwergemacht

Eigentlich sieht für Detlef Sch. die Zukunft gar nicht so schlecht aus. In wenigen Tagen wird er seine dreijährige Haftstrafe abgesessen haben, und gute Chancen auf eine eigene Wohnung „für die Zeit danach“ hat er auch. Am Montag hat er einen vielversprechenden Besichtigungstermin. Kopfzerbrechen bereitet Detlef Sch. aber seine Zwangsbegleitung.

Denn obwohl er in 17 Tagen aus der Haft entlassen wird, darf er die Wohnung nur gemeinsam mit einem JVA-Beamten besichtigen und befürchtet deshalb das Schlimmste. Die Schlüssel soll er bei einer Mieterin des Hauses abholen. „Wie lange wird es wohl dauern, bis alle im Haus wissen, woher ich komme, wenn mich schon zur Besichtigung ein JVA- Beamter begleitet“, sorgt sich Detlef Sch. Außerdem glaubt er, daß dieser Auftritt seine Chancen, die Wohnung zu bekommen, erheblich verschlechtern wird.

Die Sorge ist nicht unberechtigt. Schon der Besuch bei der Wohnungsbaugesellschaft verlief nach seiner Schilderung nicht gerade angenehm. Beim Anblick der vielen Wartenden habe ihn der Beamte gleich ins Vorzimmer geschickt, um Vortritt zu verlangen. Der wurde auch gewährt. „Der Mann aus Tegel soll mal bitte reinkommen“, habe die Sekretärin dann laut über den Flur gerufen.

Nach Auskunft des zuständigen Teilanstaltsleiters Meyer-Odewalt kann Sch. dagegen froh sein, nur von einem Beamten begleitet zu werden. Schließlich sei Sch. früher einmal nicht von seinem Freigang zurückgekehrt – wurde während der Flucht aber nicht straffällig. „Normalerweise müßten in einem Fall wie diesem sogar zwei mitgehen“, sagt er.

Entschieden werde aber immer nach Einzelfall. „Wenn Sicherheitsbedenken bestehen, kann es auch vorkommen, daß jemand bis zu seinem letzten Hafttag nur in Begleitung ausgehen darf“, bestätigt auch Anstaltsleiter Lange- Lehngut.

Meyer-Odewald versteht außerdem die Aufregung von Detlef Sch. nicht. Bei der Wohnungsbaugesellschaft sei ihm versichert worden, daß Sch. trotz seines Gefängnisaufenthaltes gute Chancen habe, die Wohnung zu bekommen. Christiane Badenberg