Zur Reform

An einer Reform der Verwaltung führt kein Weg vorbei: Eine ineffektive, wenig auf Bürgerwünsche ausgerichtete Bürokratie, die leere Staatskasse und neue Aufgaben zwingen zu einem Umbau der Behördenmaschinerie. Die Verwaltungsreform, die in ihren Grundzügen Ende Juni im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll, reicht von einer neuen Kompetenzverteilung zwischen den Bezirken und dem Senat über die Privatisierung von Dienstleistungen bis hin zu einer Neubestimmung der politischen Rolle der Bezirksämter und einer Zusammenlegung von Bezirken. Doch welche Chancen und Gefahren sind mit der Verwaltungsreform verbunden? Wieviel an Bürgernähe kommt dabei heraus? Kann Effektivität der Verwaltung höchstes Ziel sein, wenn schnelle Entscheidungswege Debatten über weitreichende Pläne oder Bauprojekte unterlaufen?

Im ersten Teil (6.Juni) wurde über die offiziellen Ziele der Reform und im zweiten Teil (10. Juni) über ihre Auswirkungen auf den Sozialbereich berichtet. Im dritten Teil (13. Juni) standen die künftige Aufgabenteilung zwischen Hauptverwaltung und Bezirken im Mittelpunkt, am letzten Freitag (17. Juni) das politische Bezirksamt und die Gebietsreform. Mit der heutigen Betrachtung zur Privatisierung öffentlicher Einrichtungen endet die Serie. taz