Geld für Theaterpersonal

Mehrere Beschäftigte des Schiller- und Schloßpark-Theaters müssen auch über die Spielzeit 1993/94 hinaus weiterbezahlt werden. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts, das jetzt in zwei Fällen entschied, daß außerordentliche Kündigungen von langjährig beschäftigtem Bühnenpersonal wegen der Schließung des Schiller Theaters nicht zulässig sind. Die Berufung des Landes Berlin wurde zurückgewiesen.