Mißbrauchs-Prozeß

■ Beischlaf mit Tochter „aus Notwehr“

Ein des über fünfhundertfachen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter angeklagter Schrottbrenner hat gestern zu Prozeßbeginn ausgesagt, er habe „aus Notwehr“ mit ihr geschlafen. Er habe von Anfang an angezweifelt, der Vater der heute 22jährigen zu sein, sagte der 47jährige vor dem Landgericht. Noch vor der Geburt 1972 habe ihm sein Anwalt geraten, mit der Tochter kurz vor ihrem 16. Lebensjahr zu schlafen, um dann in einem Prozeß einen Vaterschaftstest zu erzwingen. Nur auf dem Weg einer Straftat wäre in seinem Fall ein Gentest möglich. Die Tochter hatte ihren Vater angezeigt. Der Schrottbrenner ist angeklagt, seine Tochter seit ihrem sechsten Lebensjahr in mindestens 550 Fällen mißbraucht zu haben. 39 Fälle seit 1987 räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Nach seiner Darstellung hat ein „einvernehmliches Verhältnis“ vorgelegen. Der Vorsitzende Richter bezweifelte die Darstellung des Angeklagten, ein Anwalt habe ihm zum Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter geraten. Einen derart „abenteuerlichen Unfug“ traue er keinem Anwalt zu.

Inzwischen gibt es ein Gutachten, wonach der Angeklagte mit 99,97prozentiger Wahrscheinlichkeit die Tochter gezeugt hat. Der wegen Beischlafs mit seiner Schwester vorbestrafte Mann beharrte dennoch darauf, von seiner Ehefrau betrogen worden zu sein. Mit derartigen „Vaterschaftslügen“ sei er fünfmal in seiner Familie konfrontiert worden. Seine Frau habe das Verhältnis mit der Tochter geduldet. Auch habe er das Mädchen kaum überreden müssen, weil ihre Mutter sie schon zuvor auf den Strich geschickt habe, um Westgeld zu verdienen. Er bestritt jedoch, seine Tochter schon als Kind sexuell mißbraucht zu haben. Als Motiv für die Anzeige seiner Tochter vermutete er einen Racheakt. Er werde zu Unrecht beschuldigt, weil er seine Tochter 1989 aus der Wohnung gewiesen habe, sagte er. Der Prozeß wird am Dienstag fortgesetzt. dpa