Post-Warnstreiks sind zulässig

■ Arbeitsgerichtsspruch: Poststreiks sind keine politischen Streiks

Nürnberg (AFP) – Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Warnstreiks bei der Post hat die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) einen ersten Teilerfolg vor Gericht erzielt. Die Arbeitsgerichte Nürnberg und Münster lehnten gestern in einem Schnellverfahren einen Antrag der Postarbeitgeber auf einstweilige Verfügung gegen die Protestaktionen ab. Die Warnstreiks in Mittelfranken und NRW wurden damit für zulässig befunden. Die Arbeitgeber wollen Berufung einlegen. Während in Köln gestern die Tarifgespräche für die 670.000 Postbeschäftigten weitergingen, setzte die DPG mit Warnstreiks in 48 Ämtern ihre Protestaktionen fort. Der SPD-Verhandlungsführer bei der Postreform, Hans Gottfried Bernrath, kündigte unterdessen an, er werde der Parteispitze und der Bundestagsfraktion die Annahme der Gesetze zur Privatisierung der Post empfehlen.

Der DPG-Vorsitzende Kurt van Haaren bezeichnete den Nürnberger Beschluß als „einen Sieg für die Tarifautonomie und das Streikrecht“. Die Arbeitgeber seien mit ihrem Versuch gescheitert, die Warnstreiks „quasi zu kriminalisieren und die Ziele der DPG als rechtswidrig zu verunglimpfen“. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frerich Görts, erklärte hingegen: „Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, daß es sich um politische Streiks handelt.“ Die Arbeitgeber erwarteten nun „mit Spannung“ weitere Entscheidungen. Auch vor dem Arbeitsgericht in Hamburg begann gestern nachmittag eine Verhandlung über den Antrag auf einstweilige Verfügungen gegen die Streiks. Die Entscheidung wird erst Freitag bekanntgegeben.

Die Nürnberger Arbeitsrichterin Eike Weißenfels befand, die Warnstreiks verstießen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Auch ließ sie das Argument der Arbeitgeber nicht gelten, es handle sich um politische Streiks, mit denen die Umwandlung der drei Postunternehmen in Aktiengesellschaften verhindert werden solle.