Kritik an Bonner Indonesien-Politik

■ Pressezensur in Jakarta wegen NVA-Skandals / Bundesregierung hält sich bedeckt

Berlin (taz) – Die Bonner Regierung hatte so gehofft, daß endlich Gras wächst über ihren Deal mit Indonesien vom letzten Jahr – den Verkauf von 39 Kriegsschiffen aus Beständen der ehemaligen DDR-Marine. Daraus wird offenbar nichts: Die Schließung dreier Wochenzeitungen in Jakarta, die der indonesischen Regierung unter anderem durch ihre kritische Berichterstattung über den Kauf der Schiffe ein Dorn im Auge waren, hat Proteste innerhalb Indonesiens und auch Deutschland hervorgerufen. In Jakarta demonstrierten über 100 Journalisten gegen diesen Schritt, der allgemein als Anzeichen für eine erneute Repressionswelle gesehen wird. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elke Leonard kündigte gestern an, sie werde die Bundesregierung auffordern, ihre Haltung zur Verhängung einer Nachrichtensperre der indonesischen Regierung gegenüber den Zeitschriften Tempo, Editor und Detik zu erklären.

Bislang hat die Bonner Regierung, die den Verkauf der Kriegsschiffe mit Verweis auf die Zugehörigkeit Indonesiens zur südostasiatischen Staatengemeinschaft Asean gerechtfertigt hat, versucht, sich bedeckt zu halten, wenn es um eine Stellungnahme zur Lage der Menschenrechte in Indonesien ging. Pressezensur, Nachrichtensperre und Verhaftungen von Dissidenten sind dort weiterhin an der Tagesordnung, auch wenn es in den vergangenen Monaten zur einer relativen Öffnung gekommen war. So sind vor wenigen Wochen 21 indonesische Menschenrechtsaktivisten in Jakarta wegen „Präsidentenbeleidigung“ zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Elke Leonard wollte in der gestrigen Fragestunde wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung, „ausgehend von ihrem Bekenntnis, daß die ,unbefriedigende Menschenrechtslage ein Hindernis für Rüstungsexporte sein könnte‘“, aus der „willkürlichen, elementarste Rechtsgrundsätze verletzenden Prozeßführung“ ziehe. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Helmut Schäfer, antwortete für die Bonner Regierung, die 21 seien zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil sei zunächst hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die Haftstrafen von acht bis achtzehn Monaten gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, worauf die Strafen für einige Studenten auf acht bis vierzehn Monate erhöht worden sei. Noch sei unklar, ob das Urteil rechtskräftig sei. „Erst nach Abschluß des Verfahrens“, schließt die Antwort, „kann eine endgültige Bewertung vorgenommen werden.“