Gleiche Löhne bis 1996

Mit großer Mehrheit hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Gesetz zur stufenweisen Angleichung der Ostbezüge im öffentlichen Dienst Berlins an Westniveau bis Oktober 1996 beschlossen. Nur die FDP stimmte geschlossen gegen das Gesetz. Nach Auffassung der Liberalen kann sich die Stadt diesen Schritt finanziell nicht leisten. Die Einkommensangleichung für die rund 118.000 Beschäftigten soll durch außertarifliche Zulagen erreicht werden. Dabei ist vorgesehen, die Ostgehälter zum 1. April 1995 auf 90 und zum 1. November 1995 auf 94 Prozent des Westniveaus anzuheben. Das kostet Berlin jährlich zusätzlich rund eine Milliarde Mark. Das Abgeordnetenhaus hat zudem das Verwaltungsreformgesetz und mit Zweidrittelmehrheit dafür notwendige Verfassungsänderungen beschlossen. Damit ergeben sich in den Berliner Verwaltungen einschneidende Veränderungen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, die Effizienz der Arbeit zu erhöhen und letztlich Geld zu sparen. Unverändert bleibt aber vorerst die Zahl der Bezirke. In der Koalition gibt es dazu noch kein einheitliches Meinungsbild. Ab Beginn der nächsten Wahlperiode soll der Senat nur noch aus dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senatoren bestehen. Allerdings kann es aufgrund der im Koalitionsausschuß getroffenen Vereinbarung dazu kommen, daß diese Verfassungsänderung noch 1994 in Kraft gesetzt wird.