■ ILO
: Teilzeitarbeit

Genf (epd) – TeilzeitarbeitnehmerInnen sollen besseren sozialen Schutz genießen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete gestern in Genf ein Abkommen, wonach Teilzeitkräfte beim Vereinigungsrecht, Arbeitsschutz und dem Diskriminierungsverbot Vollzeitkräften gleichgestellt werden.