■ Schweden: „Registrierte Partnerschaft“ für Homosexuelle
: Eheschließung zweiter Klasse

Stockholm (taz) – Nach jahrelanger Diskussion und eintägiger Parlamentsdebatte hat der schwedische Reichstag am 7. Juni ein Gesetz beschlossen, das ab Beginn des nächsten Jahres homosexuellen Paaren die Möglichkeit zu einer „registrierten Partnerschaft“ einräumt. Nach Dänemark und Norwegen ist Schweden damit das dritte Land, das eine solche Eheschließung zweiter Klasse anbietet. Schwule und lesbische Paare können beim Standesamt im Rahmen einer der „normalen“ Eheschließung nachempfundenen Zeremonie heiraten. Einziger rechtlicher Unterschied zu homosexuellen Eheleuten: Schwule und Lesben dürfen keine Kinder adoptieren oder im Rahmen einer künstlichen Befruchtung austragen. Und ausschließlich Paare mit zumindest einem schwedischen Partner werden „registriert“. Ähnlich wie in Norwegen und Dänemark will man den Ansturm homosexueller Paare aus anderen Ländern und damit zusammenhängende rechtliche Verwicklungen vermeiden.

Prominente Schwule und Lesben hatten sich ebenso im Umfeld der Parlamentsdebatte eingefunden wie VertreterInnen der in Schweden nach wie vor stark vertretenen pietistischen Gruppen, die Homosexualität für eine Todsünde halten. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden, doch kamen die meisten der 171 – gegen 141 – Jastimmen aus der Fraktion der Sozialdemokraten und Liberalen, während die Konservativen und Christdemokraten die Nein-Seite repräsentierten. Einen PR-Gag landete die „Björn-Borg-Kollektion“, die Männer-Unterwäsche- Firma des ehemaligen Tennisstars. Auf zweiseitigen Farbanzeigen in allen Tageszeitungen machte sie am Abstimmungstag unter der Überschrift „Improve Your chances on a Saturday night“ auf ihre schicken Unterhosen mit zwei sich liebevoll aneinanderschmiegenden Penes auf sich aufmerksam. Modelliert als Brotteig und mit dem passenden Rezept dazu. Gewidmet den Parlamentsabgeordneten, die vorausschauend mit anderen Bibelzitaten versorgt wurden als die aus dem Paulusbrief an die Römer, mit dem die Kirchen und Gesetzesgegner gegen die nun auch noch gesetzlich abgesegneten „Widerwärtigkeiten“ wetterten. Aus dem fünften Mosebrief und offenbar auf das Penisbrotrezept – „teile den aufgegangenen Brotteig in zwei gleiche Teile und forme ihn nach eigenem Geschmack“ – bezogen: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein.“ Sowie einem abschließenden Verweis auf Matthäus 7, Vers 1–5. Zum eigenständigen Nachschlagen. Angesichts einzelner Ausfälle auf schlimmstem Stammtischniveau ein in der Parlamentsdebatte, wie sich erwies, in kluger Vorausschau bitter notwendiger wie allemal passender Hinweis. Reinhard Wolff