Eintrittsgeld in die Arbeitslosigkeit

■ Angehende LeherInnen müssen für ihr Staatsexamen bezahlen

Daß der Einstieg ins Berufsleben heute nicht immer einfach ist, gehört zu den Binsenweisheiten, aber daß für den Einstieg in die Arbeitslosigkeit jetzt schon Geld verlangt wird, das finden die Bremer ReferendarInnen dann doch zuviel. Seit Anfang des Jahres sollen sie 300 Mark für ihre Abschlußprüfung bezahlen, nur um anschließend in die Arbeitslosigkeit entlassen zu werden. Der Ausbildungspersonalrat lud deswegen gestern zu einer Protest-Vollversammlung am Wissenschaftlichen Institut für Schulpraxis (WIS) ein.

Anlaß für die Aufregung ist die Änderung der Bremischen Kostenordnung, nach der für die „Laufbahnprüfungen“ des mittleren bis höheren Dienstes seit dem 1.Januar 1994 Prüfungsgebühren zu bezahlen sind. Das betrifft neben den ReferendarInnen zum Beispiel auch PolizistInnen, die allerdings „nur“ 210 Mark für ihre Prüfung bezahlen müssen, da sie zum mittleren Dienst gehören. „Aber das wird sich von denen auch keiner gefallen lassen, die haben schon Widerspruch eingelegt“, erklärte Rolf Herderhorst von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Insgesamt soll der Haushaltsetat durch die Prüfungsgebühren der ReferendarInnen um circa 50.000 Mark aufgebessert werden; diese Summe ergibt sich aus durchschnittlich 175 Prüfungen im Jahr. Ein kleiner Tropfen auf einen sehr heißen Stein - bezahlt von denen, die anschließend von Sozialhilfe leben müssen. Denn nach der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes steht den ReferendarInnen zwar ein Jahr lang Arbeitslosenhilfe zu, danach haben sie nur noch Anspruch auf Sozialhilfe.

Momentan bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als die 300 Mark zu bezahlen, da sie sonst nicht zur Prüfung zugelassen werden. „Jeder sollte aber Widerspruch einlegen, da man sonst bei einer Rücknahme der Prüfungsgebühren keinen Anspruch auf Erstattung hat“, so Brigitte Hasenjäger von der GEW.

Da die Bürgerschaft dem Gesetz zugestimmt hat, gibt es ihrer Ansicht nach wenig rechtliche Möglichkeiten, die Kostenordnung zu kippen. Um dennoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, entschloß sich die Vollversammlung gestern dazu, eine Normenkontrollklage einzureichen.

Besonders verärgert sind die ReferendarInnen über die Äußerung von Staatsrat Hoffmann, daß „in ökonomisch schlechten Zeiten Einschränkungen auf allen Gebieten gemacht werden müssen, um die finanzielle Not nicht noch größer werden zu lassen“. Dazu ein Referendar: „Und gleichzeitig erhöhen sich die Abgeordneten ihre Diäten!“ kaz