Mehr Sonntagsarbeit

■ Stichtag 1. Juli: verlängerte Arbeitszeiten, bessere Seniorentarife

Berlin(dpa/taz) – Zum 1. Juli treten einige wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Eine der bedeutendsten Regelungen betrifft die Sonn- und Feiertagsarbeit. Sie ist künftig auch dann möglich, wenn ein Betrieb sonst seine internationale Konkurrenzfähigkeit verliert. Sie wird aber nur genehmigt, wenn der Betrieb montags bis samstags bereits rund um die Uhr tätig ist und ausländische Konkurrenten ebenfalls sonntags arbeiten. In der Regel muß jeder Beschäftigte an mindestens 15 Sonntagen im Jahr arbeitsfrei haben.

Generell kann die Arbeitszeit künftig ohne weiteres von acht auf zehn Stunden täglich verlängert werden. Die Mehrarbeit von Montag bis Samstag muß innerhalb von sechs Monaten (bisher zwei Wochen) durch kürzere Arbeit an anderen Tagen ausgeglichen werden. Für bis zu 60 Werktage jährlich ist aber auch ein finanzieller Ausgleich möglich, wenn die Tarifpartner dies vereinbaren. Die Beschäftigungsverbote für Frauen mit Ausnahme der Arbeit im Bergbau unter Tage werden aufgehoben. Nachtarbeiter haben im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten einen Anspruch auf Versetzung in den Tagesdienst, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder ihre Gesundheit gefährdet ist.

Gute Nachricht für ältere Bürger: Private Krankenversicherungen müssen vom 1. Juli an den Standardtarif für Senioren anbieten. In den Standardtarif können Privatversicherte vom 65. Lebensjahr an wechseln, die mindestens zehn Jahre bei der selben Versicherung Mitglied waren. Der Beitragssatz darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen nicht überschreiten. Das sind 770 Mark in den alten und 600 Mark in den neuen Bundesländern.

Auch die Angehörigen von HIV-Infizierten, die sich über Blutkonserven angesteckt haben, erhalten künftig mehr finanzielle Hilfe. Der Fonds Humanitäre Soforthilfe für Opfer von HIV–verseuchtem Blut- oder Blutprodukten zahlt an deren Ehepartner und Kinder, wenn sie sich bei dem Betroffenen infiziert haben. HIV–Infizierte erhalten eine monatliche Leistung von 1.000 Mark, Aids-Erkrankte bekommen 2.000 Mark.

Mit dem zweiten SED-Unrechtbereinigungsgesetz wird die Rehabilitierung und Entschädigung der vom SED-Regime Verfolgten verbessert. Für Haftzeiten unter dem SED-Regime sind unter anderem Kapitalentschädigungen vorgesehen. Wer durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen der SED-Regierung Unrecht erlitten hat, erhält einen sozialen Ausgleich. Die Zwangsausgesiedelten bekommen ihre Grundstücke nach dem Vermögensgesetz zurück.