Rechtsradikale Werwölfe verurteilt

■ Haftstrafen wegen Sprengstoffbesitzes

Cottbus (dpa) – Im Cottbuser „Werwolf-Prozeß“ sind die vier Angeklagten gestern zu Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die 2. Strafkammer des Landgerichtes sah es als erwiesen an, daß alle Angeklagten in fünf Fällen gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen haben. Zwei von ihnen wurden außerdem für schuldig befunden, gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ein abgetrenntes Verfahren gegen den ursprünglich Hauptangeklagten Uwe Bierhold wegen umfangeicher Waffengeschäfte, mit denen die jetzt Verurteilten nachweislich nichts zu tun hatten, sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.

Die Werwolf-Gruppe war im Oktober 1992 ausgehoben worden. Dabei wurden ein umfangreiches Waffenlager, darunter Maschinenpistolen und Handgranaten, sowie Militaria aus der Nazizeit sichergestellt. Zeitweilig hatte auch der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Der Bundesgerichtshof hatte dann jedoch im Dezember 1992 festgestellt, daß sich trotz berechtigtem Anfangsverdacht dieser Vorwurf nicht nachweisen ließ. Diesen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Dingen noch einmal nachzugehen, habe keine Veranlassung bestanden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verbindungen der Angeklagten zur rechten Szene seien nicht so verfestigt gewesen, daß sie als Motiv für die Sprengungen eine Rolle gespielt hätten. Das Gericht ging außerdem davon aus, daß bei den Angeklagten in der Zwischenzeit „ein Erkenntnisprozeß“ eingesetzt habe. Die Beschuldigten hätten im Prozeß die Unrechtmäßigkeit ihrer Taten eingesehen. Das Gericht hielt ihnen außerdem zugute, daß sie geständig waren und nicht vorbestraft sind.

Einer der Angeklagten nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an und verzichtete auf Rechtsmittel. Die anderen Verteidiger gaben keine Erklärungen ab.