Verfassungsreform ist mehr -betr.: Kommentar "Ängstliche Reform", taz vom 1.7.94

Betr.:Kommentar „Ängstliche Reform“, taz vom 1.7.

Zum dritten Mal nun der Stoßseufzer, daß der Redakteur den Gesetzesentwurf zur Verfassungsreform doch lesen möge, bevor er darüber schreibt. Vorgefaßte Urteile lassen sich naämlich nur durch Kenntnisse korrigieren, wenn überhaupt. Also:

1. Dirk Asendorf behauptet, das Parlament habe sich um die Ersetzung der Deputationen – in denen Exekutive und Legislative zusammen sitzen – durch richtige Parlamentsausschüsse herumgedrückt. Das Gegenteil ist gerade der Fall: Dies ist nach zwei vergeblichen Anläufen einer der Kernpunkte der in der Bürgerschaft beschlossenen Reform; allerdings nicht vollständig, denn für kommunale Aufgaben werden auch weiterhin Verwaltungsausschüsse gebraucht werden.

2. Das Parlament hat beschlossen, die Festlegung der Zahl hundert Abgeordnete aus der Verfassung zu streichen: ein deutliches Signal, daß die Zahl änderbar ist, wie bisher durch einfaches Gesetz. Wir wollen das gerade nicht durch Verfassungsbestimmung regeln. Ich wiederhole meine Frage: Das hält ausgerechnet die taz für den Kern einer Verfassungsreform?

3. Die Beiratsrechte. In der ganzen Stadt wird debattiert, daß es gegenwärtig nicht nur um eine Änderung der Beiratsrechte geht, sondern in erster Linie darum, daß die den Beiräten 1989 zugesprochenen Rechte auch wahrgenommen und ausgeübt werden können. Wenn man die Beiratsrechte ändern will, und die Grünen wollen es in mehreren Punkten, muß aber ein Ortsgesetz ändern und nicht die Verfassung, weil in der Verfassung die Beiratsrechte gar nicht geregelt werden.

Ich wiederhole meine Bitte: Kann die taz nicht einmal den Gesamtumfang der Änderungen zur Kenntnis nehmen und vielleicht auch den LeserInnen zur Kenntnis geben?

Hermann Kuhn/ Bündnis 90/ Die Grünen