Abschiebestop für Kurden

■ Bremen zieht nach / Zweifel an Sicherheit

Der Senat hat gestern „aus humanitären Gründen“ einen vorläufigen Abschiebestop für Kurden erlassen. Die meisten SPD-regierten Länder hatten dies bereits vor vier Wochen beschlossen. Damit werden aus den Notstandsprovinzen der Süd- und Südosttürkei geflüchtete Kurden bis zum 31. Oktober auch nicht mehr in die Westtürkei abgeschoben. Von der Regelung ausgenommen sind Straftäter, die auch weiterhin abgeschoben werden sollen. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, so der Senat, daß auch das Bremer Verwaltungsgericht Zweifel an innerstaatlichen Fluchtalternativen für ausgewiesene Kurden und damit an der Sicherheit für diese Personen in der gesamten Türkei geäußert habe (taz v. 15.4.).

Die Innenminister der SPD-regierten Länder haben gestern beschlossen, diese innerstaatlichen Fluchtalternativen neu überprüfen zu lassen – bislang werden diese ausschließlich vom Auswärtigen Amt bewertet, das die Verfolgung von Kurden in der Westtürkei ausschließt. Nun sollen auch amnesty international, der UNHCR, die Gesellschaft für bedrohte Völker sowie der türkische Botschafter und Vertreter kurdischer Organisationen gemeinsam die Sicherheitslage überprüfen. Ab November soll es dann eine bundeseinheitliche Regelung geben. skai