Ein merkwürdiger Dreierpack

■ Immobilienskandal in der Neustadt / Grundstück unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu billig an Hotelbetreiber verscherbelt Von Florian Marten

Haben Stadt und Bezirksamt vier Millionen Mark an Spekulanten verschenkt, politische Aufsichtsgremien belogen und den widerrechtlichen Betrieb eines Hotels zugelassen? Für die Bürgerinitiative Südliche Neustadt, den Verein Mieter helfen Mietern und die GAL besteht kein Zweifel daran, daß es bei Genehmigung und Betrieb des „neuen Madison-Hotels“, so die jüngste Selbstdefinition per Anzeigenwerbung, nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Eigentlich hatte die Stadt Anfang der 90er Jahre im Gebiet des Bebauungsplanes Neustadt 34, ausgewiesen als „allgemeines Wohngebiet“, Wohnungen bauen wollen. Nach komplizierten Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten, darunter auch der Robert Vogel KG, die ein Sozialwohnungsensemble hochzuziehen versprach, entschied sich die Stadt jedoch für einen seltsamen Dreierpack: Ein Bürogebäude und ein Wohnungskomplex am Herrengraben sowie ein weiterer Wohnblock an der Schaarsteinstraße, das heutige „Madison Residenz-Hotel“.

Genehmigt wurde das Madison 1991 als Apartementhaus. Apart ebenfalls der Preis: Mit läppischen 600 Mark pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche nahm die Stadt lediglich den Häuslebauerpreis. Allein jener kleine Teil des großen City-Grundstücks, der von Büros und Läden genutzt werden darf, schlägt dagegen mit 1.200 Mark zu Buch. Der Grundstückspreis für ein Hotel (Apartmentpreise zwischen 170 und 600 Mark pro Nacht!) hätte dagegen, so meinen Experten, mindestens bei 1.000 Mark liegen müssen. Der geschätzte Einnahmeverzicht der Stadt: Zwischen 2,5 und 4 Millionenh Mark.

Zweite Seltsamkeit: An dieser Stelle hätte gar kein Hotel gebaut werden dürfen – es sei denn, die Stadt hätte eine Ausnahmegenehmigung gewährt. Diese freilich liegt bis heute nicht vor. Im gesamten Genehmigungsverfahren war denn auch immer bloß von „Wohnnutzung“ die Rede. Pikant zudem: In der städtischen Zweckentfremdungsverordnung werden „dauernde Fremdbeherbung z.B. in Boarding-Häusern“ und „gewerbliche Zimmervermietung“ unmißverständlich als Verstoß gegen die Vorschrift einer Wohnnutzung beschrieben.

Den offenkundigen Widerspruch lösten Madison und Stadt geschickt so, daß sie den Madison-Komplex bis vor kurzem unisono als Apartment-Haus mit Hotelservice definierten. Ein derartiges Projekt, das Doorman-House in der Neuen ABC-Straße, gibt es in Hamburg tatsächlich. Anders als im Madison, wo typische Hotelkundschaft dominiert, werden im Doorman-House richtige und langfristige Mietverträge abgeschlossen. Das Madison dagegen ist ein städtisches Apartment-Hotel für Manager.

Für Klaus Dressel, Vorsitzender der BI Südliche Neustadt, ist denn auch sonnenklar: Das Madison ist ein Hotel. Ist es ein Hotel, dann „hat die Stadt entweder einen viel zu niedrigen Preis verlangt“ – oder der Investor „verstieß durch seine Praxis gegen die Zweckentfremdungsverordnung.“ Klaus Dressel: „Wir fordern die Rückführung des Hotels auf seine eigentliche Funktion, das Wohnen.“ Auch die GAL will die „Einstellung des Hotelbetriebes“.

In ihrem Widerstand gegen die seltsame Kungelei zwischen Madison-Investoren und Stadt vertraut die BI nicht allein auf die Macht der Medien. Dressel drohend: „Wir werden unsere gesamten Unterlagen dem Rechnungshof zur Verfügung stellen.“