Miesere ABM-Löhne, private Jobvermittler

■ Beschäftigungsförderungsgesetz passierte Bundesrat – ab 1.8. in Kraft

Berlin (taz) – Nun ist es amtlich: Am 1. August treten das Beschäftigungsförderungsgesetz und das neue Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft. Die neuen Regelungen passierten gestern nach Änderungen durch den Vermittlungsausschuß den SPD-beherrschten Bundesrat.

Damit werden zum erstenmal für alle Berufe private Arbeitsvermittler in Deutschland zugelassen. Die Vermittler müssen lediglich bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eine Lizenz beantragen. Provisionen dürfen nur vom Arbeitgeber kassiert werden. Wie berichtet, haben sich bisher bei der BA schon etwa 1.200 Interessenten gemeldet, die ein entsprechendes Vermittlungsunternehmen gründen wollen.

Die Entgelte in AB-Maßnahmen werden künftig auf 90 Prozent des Tariflohnes begrenzt. Außerdem werden die sogenannten „Sonder-ABM“, bisher nur im Osten gültig, auch auf den Westen ausgedehnt. Mit diesen „Sonder- ABM“ nach dem Paragraphen 249h können wirtschaftsnähere Projekte gefördert werden.

Der Umstieg auf einen Teilzeitjob soll unterstützt werden. Wer von Voll- zu Teilzeit wechselt, behält noch drei Jahre lang seinen alten, höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeithandelt in Zukunft ein Unternehmen ordnungswidrig, wenn es ein Subunternehmen beauftragt, von dem es weiß oder „leichtfertig nicht weiß“, daß diese Firma illegal ausländische Arbeitnehmer beschäftigt. Unternehmen, die illegal Arbeitnehmer beschäftigen, sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Gegen Anbieter von handwerklichen Leistungen, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind, kann künftig eine Geldbuße bis zu 10.000 Mark verhängt werden, wenn sie für ihre Leistungen werben, zum Beispiel durch Inserate. BD