Knast wg. Pöbelei

■ Ausländerfeindliche Sprüche: Haftstrafen für drei Hamburger

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte gestern drei Männer im Alter von 26, 35 und 38 Jahren zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen. Die Angeklagten hatten im September 1993 nachts nach einem Zechgelage einen Schwarzafrikaner mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt.

Offenbar in streitlustiger Stimmung hatten die drei den 31jährigen Ernest N. daran gehindert, mit seinem Auto loszufahren – Dieter K. hatte sich mit seinem Fahrrad vor dem Auto aufgebaut. Dieter S. bedrohte daraufhin den seit zehn Jahren in der Bundesrepublik lebenden Afrikaner nach dessen Aussage mit einem Messer. Ernest N. gelang es zu fliehen und die Polizei zur Hilfe zu holen. In der Zwischenzeit hatten die drei Männer jedoch das Auto des Afrikaners demoliert.

Richterin Zimmerling nannte die Angelegenheit einen „unschönen Vorfall“ und sagte in ihrer Urteilsbegründung: „Wir wollen und können solche ausländerfeindlichen Aussagen hier nicht dulden“. Die Strafen von Dieter K. und Kersten E. wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dieter S. muß seine Strafe absitzen, da er bereits mehrfach vorbestraft ist und eine Besserung seines Verhaltens nur durch tatsächlichen Freiheitsentzug gewährleistet sei, so Zimmerling. tl