Mobilfunk zulässig

■ Klage gegen Funkturm abgewiesen

Mit dem Hinweis auf Gesundheitsgefahren können zwei unmittelbare Anlieger von einem Funkturm der Telekom dessen Betrieb nicht gerichtlich verhindern. Zwei Bürger aus Rotenburg/Wümme hatten das Verfahren gegen die Telekom angestrengt. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg entschied gestern in einem Berufungsverfahren, die Strahlenimmisionen lägen so weit unter dem Grenzwert, daß eine gesundheitliche Gefahr auszuschließen sei.

Das Gericht berief sich dabei auf einen Sachverständigen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Das Gebot der Rücksichtnahme werde durch den Bau des Funkturms nicht verletzt. Auch der Einwand der Kläger, daß der 84 Meter hohe Funkturm das Stadtbild der kleinen Stadt störe, zog vor Gericht letztlich nicht.

Der Senat wies die Berufung zurück, weil er davon ausging, daß die Strahlungseinwirkung „vernachlässigbar gering“ sei. In den konkreten Einzelfällen liege sie um Größenordnungen bis zu 100 Faktoren unter den Grenzwertempfehlungen internationaler Gremien. Daher habe das Gericht auch nicht abschließend darüber entscheiden müssen, mit welcher Genauigkeit die Grenzwerte wissenschaftlich abgesichert seien, sagte Senatsvorsitzender Hans-Karsten Schmaltz.

Die Kläger sind auch mit ihrem Versuch gescheitert, die Einführung des Mobilfunks als neuer Technologie gesetztlich abzusichern. Sie meinten, das Mobilfunk erst eingesetzt werden dürfe, wenn ein entsprechendes Gesetz vorliege. Die Richter stellten fest, daß Immissionen durch elektromagnetische Strahlen bereits im Bundesimmissionsschutzgesetz erfaßt sind. dpa

(Aktenzeichen: 1 L 250/94)