■ Versicherungen
: Verträge nicht bindend

Berlin (taz) – Die Versicherungen haben am Mittwochabend eine schwere Schlappe vorm Bundesgerichtshof erlitten. Die Richter entschieden, daß sich die Versicherungen nicht auf eine zehnjährige Vertragsdauer bei Unfall- und Schadenspolicen berufen können. Zwar entschieden die Richter nur über fünf konkrete Fälle. Tatsächlich aber handelt es sich um einen Musterprozeß. Vor 1991 war es üblich, daß die Versicherungen den Kunden keine andere Wahl ließen, als eine Laufzeit von zehn Jahren zu unterschreiben. Erst danach schrieb der Gesetzgeber vor, daß den Kunden Alternativen anzubieten seien.

Mit dem Urteil ging eine lange Prozeßgeschichte zu Ende, in der sich vor allem die Berliner Verbraucherinitiative federführend für die Rechte der KundInnen eingesetzt hatte. Laut Frankfurter Rundschau hatten die Verbraucherverbände insgesamt 50.000 Beschwerden über die Zehnjahresklausel bei unterschiedlichen Assekuranzen gesammelt.