Information = halbe Warnung ohne Folgen

■ Was Sie schon immer über Ozon-Grenzwerte wissen wollten

Die Belastung mit Grenz-, Schwellen-, Warn-, Informations- und Alarmwerten ist beinahe so anstrengend wie das Ozon selbst. Werfen wir einen Blick ins Zahlengewimmel: 180 Mikrogramm Ozon je Kubikmeter Luft ist der Informationswert, den die EU festgelegt hat. Übersteigt der Mittelwert eine Stunde lang diese 180er Grenze, wird die Bevölkerung informiert. 360 Mikrogramm wurden in dieser EU-Verordnung als Warnwert festgelegt. Wird dieses Limit ebenfalls eine Stunde lang überschritten, muß die Bevölkerung gewarnt werden. Was ist der Unterschied zwischen Information und Warnung? Das zweite soll irgendwie eindringlicher erfolgen. In beiden Fällen werden aber k e i n e Maßnahmen ergriffen.

Der dritte Wert, den die EU festgelegt hat, ist der Acht-Stunden-Mittelwert von 110 Mikrogramm. Alle EU-Länder sind aufgerufen, sich schwer ins Zeug zu legen, damit dieser Wert irgendwann nicht mehr überschritten wird. Dieser Wert ist ein Zielwert, der aber mit der gegenwärtigen Ozonpolitik nicht zu erreichen ist.

Hessen hat einen eigenen Hessenwert: 240 Mikrogramm. Bei einstündigem Überschreiten tritt die hessische Ozonverordnung in Kraft, die ein Tempolimit vorschreibt. Warum gerade 240? Gute Frage! Auf 120 Mikrogramm hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ihr Limit fixiert. Hessen liegt doppelt so hoch. Auch die „VDI-Kommission Reinhaltung der Luft“ empfiehlt einen Halbstunden-Mittelwert von 120 Mikrogramm, bei dessen Überschreitung die Behörden einschreiten sollten. Er ist aber nur ein Empfehlungswert. Einen Richtwert gibt es für die Arbeitsplätze. Dort soll die maximale Ozonkonzentration 200 Mikrogramm nicht überschreiten. Wer aber mißt die Arbeitsplatzkonzentration eines Gärtners in der Großstadt? Niemand.

Ein Blick ins Ausland: Die Schweiz hat einen Kurzzeit-Grenzwert von 100 Mikrogramm und einen definitiven Grenzwert von 120 Mikrogramm festgelegt. Bei Überschreitung des zweiten Wertes treten Maßnahmenpläne der Stadtverwaltungen in Kraft, die bis zu Fahrverboten reichen. Der andere Extremfall ist Kalifornien. Dort treten erst mit 400 Mikrogramm und 700 Mikrogramm die beiden Stufen für den Ozonalarm in Kraft.

In medizinischen Studien wurde schon bei Ozonbelastungen unter 100 Mikrogramm Beeinträchtigungen der Lungenfunktion bei Kindern festgestellt. Kopfschmerzen und Schleimhautreizungen können selbst Konzentrationen ab 60 Mikrogramm auslösen.

Noch empfindlicher als der Mensch ist die Pflanze. Die EG- Richtlinie nennt 65 Mikrogramm als 24stündigen Mittelwert, der zum Schutz der Vegetation nicht übrschritten werden sollte. Dieser Wert ist ein Orientierungswert für die Behörden – ohne weitere Relevanz. Die UN hat zur Gesunderhaltung der Wälder einen Wert von 80 Mikrogramm empfohlen. Und schließlich ein Rekordwert: In Los Angeles sollen 1974 1.160 Mikrogramm Ozon gemessen worden sein. Manfred Kriener