Drei Jahre für Kiffer

Wegen der mehrfachen Einfuhr von jeweils ein bis drei Kilogramm Haschisch aus den Niederlanden hat das Amtsgericht Tiergarten gestern den 53jährigen Frido S. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit einem Verweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom April verwies das Gericht auf die Strafbarkeit des Besitzes einer größeren Menge weicher Drogen. Von einem möglicherweise straffreien „Gelegenheitskonsum“ könne keine Rede sein. Daß die Einfuhr der „Mengen“ überhaupt bekannt wurde, geht auf das Konto des Verurteilten: Um auf die „unsinnige Illegalität“ des Haschischbesitzes hinzuweisen, hat sich Frido S. bereits mehrmals selbst angezeigt. Nur mit Hilfe des Haschischs habe er nach 25jähriger Alkoholabhängigkeit zu einem geregelten Leben zurückfinden können, so der inzwischen „trockene“ Lehrer im Ruhestand, der in einer Erklärung die Motivation seines Konsums sowie seine Vorstellungen für einen Umgang mit Haschisch darlegte. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und will nun in Berufung gehen.jgo

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