■ Steuern/Strafen
: Jede Tat nachweisen

Karlsruhe (dpa) – Auch bei Steuerhinterziehung muß künftig jede einzelne Straftat nachgewiesen werden. Der Bundesgerichtshof hob mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung die seit mehr als einhundert Jahren geltende Rechtsprechung zu Serienstraftaten bei Steuerhinterziehung auf.