Minute oder Stunde?

■ Wieder mal Streit um Nachtflugverbot

Um das Nachtflugverbot auf dem Hamburger Flughafen ist ein heftiger Streit entbrannt: Heftig beschwerte sich das Charterflug-Unternehmen „LTU“ via Springer-Presse, daß einer ihrer Mallorca-Jets „wegen einer Minute Verspätung“ vom Airport-Tower abgewiesen worden sei und nach Berlin umgeleitet wurde. Dadurch sei der Fluggesellschaft ein Schaden von 40.000 Mark entstanden. LTU-Sprecher Wolfgang Osinski zum Hamburger Abendblatt: „Wir hatten eine Landegenehmigung für 0.05 Uhr. Als der Pilot um 0.06 Uhr runtergehen wollte, erhielt er plötzlich keine Landeerlaubnis mehr und mußte durchstarten. Diese Aktion verursachte wesentlich mehr Lärm als ein Landemanöver.“

Doch der Sprecher des Charterunternehmens flunkerte kräftig, wenn es nach dem SPD-Abgeordneten Jörg Praski geht: „Es handelt sich nicht um eine Minute, sondern um mehr als eine Stunde Verspätung.“ In der Tat: Auf dem Flughafen gilt seit Jahren ein Flugverbot ab 23 Uhr. Wenn ein Jet später den Hamburger Luftraum erreicht, muß sich die Gesellschaft eine Sonder-Landegenehmigung holen. Ab Mitternacht ist gänzlich Feierabend für alle Passagiermaschinen - nur Postflugzeuge dürfen noch landen.

Die LTU hatte in der Vergangenheit wegen des straffen Flugplans öfter mit dem Nachtflugverbot zu kämpfen. Jörg Praski verteidigt deshalb die Entscheidung der Flughafeb Bediensteten: „Endlich einmal ist der Flughafen hart geblieben und hat auf die sensiblen Nerven der Anwohner Rücksicht genommen.“ Kai von Appen