Ozon kann Hessens Autofahrer nicht bremsen

■ Ozonverordnung nicht angewandt, weil das belastete Gebiet zu klein ist

Berlin (taz) – Trotz dicker Luft dürfen die AutofahrerInnen auf Hessens Straßen weiterrasen. Zwar registrierte die Meßstation in Frankfurt-Bockenheim am letzten Wochenende 288 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft, und auch anderswo in Südhessen wurden Werte über 250 gemessen. Die Ozonverordnung, die AutofahrerInnen vorschreibt, ab 240 Mikrogramm ihre Füße vom Gaspedal zu nehmen, kam aber dennoch nicht zur Anwendung. Der Grund: Erst wenn drei jeweils 50 Kilometer auseinanderliegende Meßstationen Alarm melden, werden die StraßennutzerInnen aufgefordert, auf Autobahnen höchstens 90 und auf Landstraßen 80 Stundenkilometer schnell zu fahren. Die kritischen Luftwerte aber wurden in einem kleineren Gebiet festgestellt.

Vor gut einem Jahr war die Ozonverordnung in Wiesbaden trotz des lauten Protests aus dem Bundesverkehrsministerium verabschiedet worden. „Bisher ist sie noch keinmal zur Anwendung gekommen“, räumt der Pressesprecher im hessischen Umweltministerium, Michael Korwisi, ein. 1992 allerdings hätte es dreimal und im Frühsommer 1993 einmal Geschwindigkeitsbegrenzungen gegeben, wenn sie da bereits verabschiedet gewesen wäre. Immerhin ein Drittel der Ozon-Vorläufersubstanzen Kohlenwasserstoffe und Stickoxide können reduziert werden, wenn sich alle an das langsamere Tempo halten.

„Der Gerenzwert von 240 Mikrogramm ist ein Vorsorgewert“, behauptet Korwisi. Da widersprechen ihm allerdings viele renommierte Wissenschaftler, die schon 120 Mikrogramm als kritisch einschätzen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist Hessen aber dennoch fortschrittlich: Nirgendwo sonst gibt es überhaupt eine Ozonverordnung.

Bis 1995 können die AutofahrerInnen aber selbst bei Ozonalarm ungestraft Gas geben; die SPD hatte durchgesetzt, daß erst ab 1995 Bußgelder verhängt werden können. Am Staatsgerichtshof in Kassel ist die Klage eines Privatmannes anhängig, der die ganze Verordnung kippen will. aje