Kurdische Vereine wieder legal

■ Bundesverwaltungsgericht: Beweise für PKK-Steuerung der Kulturvereine ist zu dünn

Die im November letzten Jahres verbotenen kurdischen Organisationen, der „Mesopotamische Kulturverein“ in Bremen und der „Kurdische Kulturverein“ in Bremerhaven, dürfen vorerst weiterarbeiten. Ein entsprechender Beschluß des Bundesverwaltungsgericht in Berlin vom 6.Juli ist gestern veröffentlicht worden. Der erste Senat des Gerichts billigte den kurdischen Organisationen eine aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen das Verbot zu. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache sind damit die Tätigkeiten der bundesweit insgesamt 21 kurdischen Kulturvereine wieder legal.

Die Vereine waren im Herbst 1993 vom Bundesinnenministerium verboten worden, da sie angeblich von der verbotenen kurdischen Befreiungsbewegung PKK zentral gesteuert wurden und durch Straftaten und Angriffe auf türkische Einrichtungen „gegen die Interessen der Bundesrepublik verstießen“. In Bremen hatte die Innenbehörde das Verbot „in Amtshilfe“ durchgesetzt und die Räume des „Mesopotamischen Kulturvereins“ geräumt, die daraufhin von den KurdInnen besetzt worden waren. Die vom Bundesinnenminister behauptete Abhängigkeit der Kulturvereine von der PKK sieht das Verwaltungsgericht nicht: „Die in der Verbotsverfügung erwähnten Protestaktionen gegen türkische Einrichtungen mögen von PKK-Anhängern verübt und von der PKK zentral gesteuert worden sein. Daß diese Steuerung jedoch jeweils über die FEYKA – den Dachverband der Kulturvereine – an ihre Mitgliedsvereine erfolgt ist und gar nur aufgrund ihrer organisatorischen Eingliederung in die FEYKA möglich war, ist unwahrscheinlich und jedenfalls dem vorgelegten Beweismaterial nicht zu entnehmen“, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Für Albert Timmer, Rechtsanwalt der kurdischen Vereine aus Bremen, ist der Beschluß des Gerichts der Beweis dafür, daß das „strafrechtlich relevante Verhalten der PKK den Kulturvereinen nicht zuzurechnen ist.“ Im Gegenteil empfindet er das Urteil als einen ersten Schritt zur Rehabilitierung. In der Hauptverhandlung, bis zu der es noch lange dauern kann, erwartet er eine Aufhebung des Verbots: „Der Beschluß ist ein Präjudiz, denn er stützt sich auf die Beweise des Inneministerums. Und neue Beweise haben die nicht.“ Neben der Entlastung der Vereine bedeutet der Gerichtsbeschluß auch, daß der Bundesinnenminister für das Verbot der Vereine in den Ländern gar nicht zuständig war. „Die Vereine können jetzt weiterarbeiten, aber wie das aussehen wird, weiß noch niemand. Die KurdInnen wollen jetzt ihr Vermögen zurückhaben, die Möbel, Instrumente und Kameras, die von der Polizei beschlagnahmt worden sind.“

Das wird allerdings nicht so einfach, meint Merve Pagenhardt, Sprecherin der Innenbehörde. „Die beschlagnahmten Sachen sind als Beweismaterial zum Bundeskriminalamt geschickt worden, wir haben die gar nicht mehr.“ Rechtsanwalt Timmer ist das egal: „Das ist deren Sache. Die haben das beschlagnahmt, jetzt sollen sie sich überlegen, wie sie es wieder zurückgeben.“ bpo