Keine Quoten mehr

■ Lettland ändert umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz

Moskau (dpa/taz) – Das Parlament von Lettland hat am Freitag abend eine neue Version des Staatsbürgerschaftsgesetzes verabschiedet, das von russischer und internationaler Seite scharf kritisiert worden war. In der abschließenden Fassung wurden insbesondere die Quoten zur Begrenzung der Zahl der Einbürgerungen abgeschafft. Präsident Guntis Ulmanis hatte das Gesetz zur Überarbeitung an die Abgeordneten zurückverwiesen. Sie nahmen bei einer außerordentlichen Sitzung die Vorlage mit 58 Ja-, 21 Neinstimmen und vier Enthaltungen an.

Vom Jahre 2000 an sind in dem Staatsbürgerschaftsgesetz keine zahlenmäßigen Begrenzungen der Einbürgerungen mehr vorgesehen. Bis zum Jahre 2000 können zunächst in Lettland geborene Nichtletten die Staatsbürgerschaft beantragen. Vorgesehen ist, daß vom Jahre 2001 an nicht in Lettland geborene minderjährige Personen einen Antrag auf Einbürgerung stellen können, vom Jahre 2002 alle zugereisten Nichtletten bis zum Alter von 30 Jahren. Vom Jahre 2003 an gibt es generell keine Beschränkungen mehr. In der vorangegangenen Fassung war dagegen eine Quote von 0,1 Prozent der Staatsbürger, das heißt etwa 1.900 Menschen pro Jahr vom Jahre 2000 an, zur Einbürgerung vorgesehen gewesen.

Das neue Gesetz verbietet immer noch die Einbürgerung für die Mitarbeiter der Sicherheitskräfte und des Geheimdienstes der UdSSR. Keinen Einbürgerungsantrag können auch diejenigen stellen, die nach dem Januar 1991 bei kommunistischen Organisationen wie der Interfront, dem Komitee zur nationalen Rettung oder der Union der Kriegsveteranen der Sowjetarmee aktiv mitgearbeitet haben.

Von den 2,6 Millionen Einwohnern Lettlands sind etwa 600.000 Russen, die die erste Fassung des Gesetzes stark kritisiert hatten. Auch Experten des Europarats und der KSZE hatten Bedenken geäußert. Mit der Verabschiedung folgte das Parlament einem Vorschlag seines Menschenrechtsausschusses.