Diakonissen im Clinch

■ Arbeitsrechte im Diakonischen Werk im kompetenzfreien Raum

„Das ist mehr als eine innerkirchliche Angelegenheit“, beschreibt Klaus Deutschmann, Mitarbeitervertreter der Sozial-Einrichtung Friedehorst die Lage. Heftig gestritten wird zur Zeit wieder um die Mitbestimmungsrechte von dreitausend Beschäftigten in Bremer Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen – allesamt Mitglied im evangelischen Diakonischen Werk.

Im März hatte das Parlament der Bremer Kirche, der „Kirchentag“, eine Weisung an das Diakonische Werk beschlossen: Ein neues Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sollte dem „unheimlichen Wust“ an Einzelregelungen – wie Siegbert Wesner, Rechts-Referent im Haus der Kirche, es ausdrückt – ein Ende bereiten. Der Streit darum schwelt schon seit über zehn Jahren.

Obwohl die Verhandlungen gut anliefen und eine Einigung in Sicht war, klinkten sich die beiden größten Einrichtungen des Diakonischen Werkes im Juni aus den Verhandlungen aus: Per Vorstandsbeschluß wurde das MVG in der Version, die bereits für die Beschäftigten der Bremischen Evangelischen Kirche gilt, zum 1. Juli auch für Friedehorst (700 MitarbeiterInnen) und das Diako-Krankenhaus (1.000 MitarbeiterInnen) in Kraft gesetzt.

„Eine angemessene Beteiligung der MitarbeiterInnen“ bei der Einführung des neuen MVG sollte eigentlich sicherstellen, daß das Gesetz auf die Belange der Beschäftigten in der Diakonie eingeht – so der Beschluß des Kirchentags. Umstritten ist bis heute vor allem eine Klausel, nach der Mitarbeiter, die nicht in der Kirche sind, auch nicht in die Mitarbeitervertretungen gewählt werden können. Im Diako wäre davon jeder fünfte Mitarbeiter betroffen, in Friedehorst jeder zehnte. Erst vor zwei Jahren war diese Regelung in Friedehorst abgeschafft worden – nun gilt sie plötzlich wieder.

Katharina Dimitric, Mitarbeitervertreterin im Diako: „Wir fühlen uns nicht ernst genommen“. Klaus Deutschmann, ihr Kollege aus Friedhorst, spricht von „eingefleischtem Selbstverständnis“ seiner Arbeitgeber. Überraschende Schützenhilfe erhalten die Mitarbeitervertretungen der beiden diakonischen Großeinrichtungen jetzt vom Geschäftführer des Diakonischen Werkes, Pastor Manfred Schulken: „Da wurde nicht so miteinander umgegangen, wie das unter Vertragspartnern nötig wäre.“ Selbst der Geschäftsführer des Diako, Eggers, gibt inzwischen zu: „Da habe ich wohl einen Fehler gemacht.“

Gestern haben sich die Mitarbeitervertretungen an den Kirchenausschuß um Hilfe gewandt. Das höchste Gremium der Bremer Landeskirche will nun die Leitungen und Mitarbeitervertretungen von Friedehorst und Diako wieder an einen Tisch bringen. Gleichzeitig erging der Aufruf, noch einmal eine Novellierungskommission für das Mitarbeitervertretungsgesetz einzusetzen. Das MVG soll bis 1996 so überarbeitet werden, daß es endgültig von allen Diakonischen Einrichtungen übernommen werden kann. Maren Böttcher