Geben Richter grünes Licht für Hanau?

■ Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Plutoniumfabrik

Berlin (AP/AFP) – Das Bundesverwaltungsgericht will voraussichtlich in drei Wochen ein Urteil über den Betrieb der neuen Plutoniumverarbeitunganlage des Hanauer Brennelementewerks verkünden. Das Gericht, das gestern die Prozeßbeteiligten hörte, hat über drei von sechs Teilgenehmigungen für die Atomanlage zu entscheiden. Die von der früheren hessischen CDU/FDP-Regierung erteilten Genehmigungen waren durch ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) aufgehoben worden. Das Gericht hatte im Juli 1993 Klagen von Anwohnern stattgegeben. Gegen das Urteil legte der Betreiber Siemens Revision ein. Das Bundesverwaltungsgericht ließ gestern jedoch durchblicken, daß die Entscheidung des VGH möglicherweise nicht bestätigt wird, da der neue Werksteil zur Uran- und Plutoniumverarbeitung inzwischen fast fertiggestellt ist. In der Begründung des VGH hieß es, die Genehmigungen des hessischen Umweltministeriums aus den Jahren 1987 bis 1990 hätten nicht ausreichend die Wechselwirkungen berücksichtigt, die sich aus den Baumaßnahmen an der geplanten Anlage und dem fortlaufenden Betrieb der alten Anlage ergeben könnten. So gingen die Genehmigungen nicht auf die mögliche Gefahr ein, daß ein Kran während der Bauarbeiten auf den alten, noch tätigen Werksteil stürzen könnte. Das Bundesverwaltungsgericht bezweifelte, daß das auf die Wechselwirkungen gestützte Urteil des VGH noch Bestand haben werde, da die Errichtung der neuen Anlage fast vollständig abgeschlossen sei. Es erscheine widersinnig, wenn die vom hessischen Umweltministerium einmal erteilten Genehmigungen jetzt aufgehoben würden, wo eine Gefährdung nicht mehr gegeben sei.

Der Leiter des Siemens-Brennelementewerkes, Jürgen Krellmann, zeigte sich mit dem Verlauf der öffentlichen Verhandlung „zufrieden“. Die alte Anlage war von Umweltminister Joschka Fischer im Februar 1992 stillgelegt worden. Siemens will in der neuen Anlage jährlich 120 Tonnen Mischoxid produzieren.