Miethai & Co.
: Heizkosten

■ Tricks von Vermietern

von Achim Woens

In jüngster Zeit wundern sich immer mehr MieterInnen darüber, daß sich die Heizkosten geradezu über Nacht drastisch verteuern, manchmal sogar verdoppeln. Dahinter kann folgendes stecken: Manch ein Vermieter, dem das Betreiben der Heizungsanlage lästig geworden ist, hat die Feuerungsanlage im Keller einfach an einen Dritten verkauft oder verpachtet. Der sogenannte Dritte rechnet nun auch die Kosten für Investitionen, Reparaturen sowie Abschreibungen, Zinsen und Unternehmensgewinne in den Wärmepreis rein. Vorher konnte der für den Betrieb der Feuerungsanlage verantwortliche Vermieter nach der Heizkostenverordnung nur die Kosten für den Betriebsstrom sowie die Überwachung der Anlage und ähnliches abwälzen. Da der Vermieter sich mietvertraglich verpflichtet hat, für die Wärmeversorgung der Wohnung zu sorgen, bleibt er gegenüber den MieterInnen zur Wärmelieferung verpflichtet. Eine Veränderung dieses Verfahrens kann der Vermieter nicht einseitig bestimmen, sondern nur durch eine Vereinbarung mit den MieterInnen erreichen. Da die Heizkosten durch die Übertragung einer Heizanlage auf einen Drittbetreiber in der Regel rasant ansteigen, können MieterInnen die Zustimmung zu einer Umstellung von einer entsprechenden Herabsetzung der Miete abhängig machen. Aber Vorsicht: Wer bereits einer Umstellung vorbehaltlos zugestimmt hat, kann - außer bei Sozialwohnungen - nicht im Nachherein eine Mietherabsetzung verlangen.