■ Staatsdiener
: Keine Extrawurst

Karlsruhe (AP) – Ehemalige Angehörige des öffentlichen Dienstes können nicht mit einem Inflationsausgleich bei sogenannten Versicherungsrenten rechnen. Der Bundesgerichtshof verwarf mit diesem Urteil gestern eine entsprechende Forderung eines Versicherten gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Aktenzeichen: BGH JV ZR 272/93).