Kein Kaufrausch am Sonntag

■ DAG fordert Rücknahme der Sondererlaubnis für den 2.10.

Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) fordert, die Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsöffnung der Einzelhandelsgeschäfte am 2. Oktober zurückzunehmen. „Es ist doch unwahrscheinlich, daß die Teilnehmer an den Feierlichkeiten zum 3. Oktober ihre Zahnpasta oder sonst etwas unbedingt in Bremen kaufen wollen“, sagte die Bremer Gewerkschaftssekräterin Karin Peetz. Besonders enttäuscht sei die DAG darüber, daß der Senatorin für Arbeit und Frauen diesen Beschluß gefaßt hat. Im Einzelhandel seien vor allem Frauen beschäftigt, die vielfach auch Familien zu versorgen haben, gibt die Gewerkschaft zu bedenken.

Die Senatorin Sabine Uhl will dagegen mit der ausnahmsweisen Lockerung der Ladenschlußzeiten, einen Beitrag zur Imageförderung Bremens leisten. Schließlich sei die Stadt Gastgeberin der zentralen Veranstaltungen zum Nationalfeiertag am 3. Oktober. Die Senatorin könne im übrigen nicht erkennen, daß die ausnahmsweise Sonntagsarbeit frauenfeindlich sei, teilte Pressesrecher Henschen mit. „Generell setzt sich das Arbeitsressort für die Beibehaltung der geltenden Ladenschlußzeiten ein“, sagte Henschen. Der verkaufsoffene 2. Oktober sei jedoch ein wichtiger Impuls für die Arbeitsplätze im Bremer Einzelhandel. Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, Hermann Krauß, sieht das ähnlich: „Der Bremer Einzelhandel hat in den letzten Jahren stark gelitten und Arbeitsplätze abbauen müssen.“ Der verkaufsoffene Sonntag sei da eine einzigartige Chance, wieder auf sich aufmerksam zu machen. „Die in Bremen stattfindende zentrale Feier zieht Besucher und Presse aus ganz Deutschland in die Stadt.“ Die Aufregung der Gewerkschaften kann Krauß nicht verstehen: „Die großen Kaufhäuser bleiben wegen des Einspruchs der Betriebsräte wahrscheinlich sowieso zu.“ Solche Anträge auf Sonntagsöffnung lägen den Betriebsräten bisher tatsächlich nicht vor, sagt Karin Peetz. „Betroffen werden vor allem die KollegInnen in Geschäften ohne Betriebsrat sein“, erläutert die Gewerkschafterin. „Da fahren die Arbeitgeber auf der Schiene Angst um die Arbeitsplätze und locken mit Gehaltszulagen für die schlecht bezahlten Angestellten.“ Wenn es zu dem verkaufsoffenen Sonntag am 2. Oktober kommt, dann wird es sicher noch Debatten um den vorausgehenden langen Samstag geben. Paragraph 14 des Ladenschlußgesetzes schreibt nämlich vor, daß bei Sonntagsöffnungen der vorausgehende lange Samstag ausfallen muß. „Der Senat will das aber umgehen, indem er auf die Ausnahmeregelung des § 23 hinweist“, sagt Peetz. Der sieht eine Ausnahme vor, wenn die Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse erfolge. abi