■ Kinderschänder
: Sechs Jahre Knast

Ansbach (dpa) – Im achten Prozeß gegen die Kinderschänder von Flachslanden hat das Landgericht Ansbach Freiheitsstrafen verhängt. Ein 40jähriger Metzger muß wegen sexuellen Mißbrauchs in drei Fällen für sechs Jahre ins Gefängnis, seine 31jährige Frau wegen Vergewaltigung in zwei Fällen sowie mehrfachen sexuellen Mißbrauchs ebenfalls für sechs Jahre.