piwik no script img

■ EinkaufsfahrtKostenerstattung

Bonn (dpa) – Einzelhändler dürfen ihren Kunden ab sofort nicht nur die Parkgebühr, sondern auch die Kosten für die Einkaufsfahrt mit Bus oder Bahn erstatten. Allerdings muß der Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der gekauften Ware stehen. Auf diese Änderung der Zugabeverordnung hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hingewiesen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen