■ Scheidung
: Anspruch auf Ausgleich

Karlsruhe (AFP) – Bei einer Scheidung können Ehepartner trotz eines Gütertrennungsvertrages einen Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben, wenn sie jahrelang unentgeltlich im Betrieb des Partners mitgearbeitet und so dessen Vermögen vermehrt haben. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (AZ: XII ZR 1/93).