Raucher auf den Balkon

■ Bremen plant als erstes Land ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher

Bremen (taz) – Was andernorts noch die Juristenhirne qualmen läßt, ist in Bremen scheinbar geklärt: „Die grundgesetzlich verankerte körperliche Unversehrtheit von Nichtrauchern hat eindeutig einen höheren Rang vor der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Raucher“, urteilt Bremens Gesundheitssenatorin Irmgard Gaertner (SPD). Die Ex-Raucherin empfindet die Regelungen zum Schutz des Nichtrauchers in der BRD als „unbefriedigend“. Schließlich, warnt sie, sterben nach wie vor jährlich 500 bis 1.000 Menschen an den Folgen des passiven Rauchens. Nachdem 1994 zwei aus dem Bundestag heraus gestartete Initiativen zum Schutz der NichtraucherInnen folgenlos blieben, geht Bremen nun als erstes Bundesland in die Offensive. Am Montag präsentierte Gaertner ihre „Leitlinien zur gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes“, die sie möglichst noch in dieser Legislaturperiode duchgesetzt sehen will. „Das Rauchen in Innenräumen soll verboten werden, so sie öffentlichkeitsorientiert sind oder als Arbeitsplätze von Nichtrauchern gelten.“ So lautet der Kernsatz der Vorlage, nach dem Vorbild Frankreichs, Belgiens und insbesondere Kaliforniens.

Auf die Straße will die Senatorin das Verbot noch nicht ausdehnen, das Trottoir bleibt vorerst straffreier Raum bleiben. Allerdings wird mit einer Ordnungsstrafe belegt, wer zukünftig in Großraumbüros seine KollegInnen unter Nikotin setzt, sowie andere in Kneipen oder bei Indoor- Veranstaltungen belästigt.

„Wir wollen nicht das große Kneipensterben einleiten“, versichert die Senatorin, die sich des zu erwartenden Widerstands seitens der Gaststättenbetreiber wohl bewußt ist. Schon im Vorfeld schlägt sie daher einen Kompromiß vor: Das Rauchverbot gilt erst ab einer bestimmten, bisher noch nicht konkretisierten Zahl von Sitzplätzen in Kneipen. Außerdem soll das Qualmen in speziell abgetrennten Raucherzonen erlaubt sein. Dora Hartmann