Mit zuviel Wodka auf dem Bike

■ Radfahrer fuhr mit 2,2 Promille in ein Auto: 750 Mark Strafe

Tragisches widerfuhr dem polnischen Gelegenheitsarbeiter Zbigniew R.: Weil er in der Nacht zum 9. März betrunken Fahrrad fuhr und dabei mit einem Pkw zusammenstieß, mußte er sich gestern wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ vor dem Amtsgericht verantworten.

Richter Götz Pflüger fragte den Angeklagten zunächst über seine finanziellen Verhältnisse aus.

Der 44jährige bekommt 1100 Mark Arbeitslosenhilfe und verdient noch einmal 500 Mark durch Malerarbeiten hinzu. Davon muß er 860 Mark Miete bestreiten und seine Frau und seine zwei Kinder ernähren. Hinzu kamen Geldstrafen aus acht früheren Prozessen, meist kleinere Diebstahlsdelikte, wie der Richter sagte.

Der Angeklagte äußerte nicht viel zum Tathergang. Mit einem Kollegen zusammen habe er zwei Flaschen Wodka getrunken. Seit dem Unfall hat er Kopfschmerzen, kann nicht mehr arbeiten, das Jochbein war gebrochen, „die ganze linke Seite kaputt“.

Redseliger dagegen der einzige Zeuge vor Gericht, der Pkw-Fahrer Kai B. Er sei nachts auf dem Nachhauseweg in die Straße Weißenhof eingebogen, berichtete der 25jährige Jura-Student. Kurz vor einer Kurve habe er gebremst und dabei den Radfahrer gesehen. „Ich dachte, da wäre genug Platz für uns beide. Aber dann ist er plötzlich auf mich zugekommen“. Die Notfallambulanz brachte den Radfahrer ins Krankenhaus Wandsbek, wo gut eine Stunde nach dem Unfall ein Alkoholgehalt von 2,2 bis 2,3 Promille festgestellt wurde.

Der Angeklagte habe sich der fahrlässigen Verkehrsgefährdung schuldig gemacht, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft Karlheinz Roth und forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 25 Mark. Damit die Tat gesühnt werde und der Angeklagte ermahnt wird, „sich künftig straffrei zu verhalten“.

Richter Pflüger senkte das Strafmaß auf 30 Tagessätze. „Auch mit dem Rad darf man nicht unter Alkoholeinfluß fahren“. Den Führerschein konnte er dem Angeklagten nicht entziehen: Er hat nämlich keinen.

Der Aufprall vom Zbigniews R.s Körper am Auto des Jura-Studenten verursachte Kratzer und Spuren, die dieser für 3200 Mark beseitigen lies. Neben den Kosten des Verfahrens muß der Angeklagte auch dies bezahlen. kaj