Hess bleibt verboten

■ Privenau geht in die nächste Runde

Das Bremer Verwaltungsgericht hat entschieden, wie es zu erwarten war: Der vom Bremer Neonazi Markus Privenau angemeldete Gedenkmarsch zum siebten Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten. Kurz nach Bekanntgabe des Urteils kündigte Privenau Beschwerde gegen die Entscheidung an. Noch am Mittwochabend wollte er einen entsprechenden Schriftsatz beim Bremer Oberverwaltungsgericht einreichen. Das müßte sich dann beeilen: Angemeldet war die Demo war für den kommenden Samstag.

In ihrer Begründung bestätigten die VerwaltungsrichterInnen weitgehend die Argumentation des Stadtamtes: Wenn, wie beantragt, ein- bis zweitausend Neonazis durch das Ostertor ziehen würden, käme es mit großer Wahrscheinlichkeit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Auch beim Verwaltungsgericht wurden Privenau seine eigenen Äußerungen gegenüber der taz zum Verhängnis, als er bestätigt hatte, er und seine DemonstrantInnen seien auf Krawalle „vorbereitet“. Privenau sei in seinem Widerspruch dem Stadtamtes in keinem Punkt entgegengekommen, zudem sei gerade von ihm nicht zu erwarten, daß er für eine friedliche Demo sorge, so das Urteil. Fast eineinhalb Seiten lang ist die Liste der Vorstrafen Privenaus: Er habe zur Genüge gezeigt, daß er zur Gewaltanwendung bereit sei.

Das will Privenau nicht auf sich sitzen lassen. Erst ein einziges Mal sei ein Strafbefehl gegen ihn erlassen worden wegen eines Verstoßes gegen das Versamlungsgesetz. „Daß ich nicht kooperationswillig gewesen wäre, das stimmt auch nicht.“ Wenn der Marktplatz schon besetzt sei, dann könne er auch woanders seine Kundgebung abhalten: „Zum Beispiel auf dem Ziegenmarkt.“ Sollte er auch vor dem OVG unterliegen, kündigte Privenau eine „Aktionswoche“ ab Samstag an. J.G.