■ Asyl
: Kurde anerkannt

Kassel (AFP) – Wegen Folter hat der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einen türkischen Kurden als asylberechtigt anerkannt. Der Mann habe glaubhaft erklärt, er sei wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur PKK verfolgt und in Pazarcik im Südosten der Türkei gefoltert worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. (AZ: 12 UE 2936/93) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin ist Folter ein Asylgrund, eine Verfolgung wegen terroristischer Aktivitäten ist aber vom Grundrecht auf Asyl ausgenommen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte den Asylantrag deshalb mit der Begründung abgelehnt, Inhaftierung und Folter seien „Maßnahmen zur Abwehr des Terrorismus“ gewesen. Dagegen betonte der VGH, der türkische Staat habe die PKK- Mitgliedschaft nur unterstellt, aber nie nachweisen können. Weil angebliche oder wirkliche PKK-Aktivisten in der Türkei landesweit gesucht würden, könne der Kläger auch nicht auf die innerstaatliche Fluchtmöglichkeit im Westen der Türkei verwiesen werden.