Sommersmogverordnung kommt

■ Tempolimit bei Ozonalarm in Bremen ab September

Jetzt, wo die heiße Zeit vorbei ist, wird es endlich konkret: In Bremen soll bis September eine Sommersmog-Verordnung in Kraft treten, die bei erhöhten Ozonwerten Tempolimits vorsieht. Das kündigte gestern Baustaatsrat Jürgen Lüthge an. Auf Autobahnen soll dann Tempo 90, auf Bundesstraßen Tempo 80 gelten.

Noch nicht klar ist hingegen, bei welchem Grenzwert diese Maßnahmen greifen werden: Da der Senat für die Drosselung der Ozonkonzentration einen Alleingang Bremens für unsinnig hält, ist man abhängig von der Entscheidung Niedersachsens. Während dort bisher ein Grenzwert von 215 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft diskutiert wird, möchte man in Bremen bereits bei 180 Mikrogramm eingreifen. Und feiert sich bereits als „das Bundesland mit dem niedrigsten Grenzwert“, so Lüthge. Wenn aber Niedersachsen bei 215 Mikrogramm bleibt, „werden wir mitziehen müssen“, so Umweltstaatsrat Manfred Morgenstern.

Sinnvoll wäre Morgensterns Meinung nach vor allem eine einheitliche Regelung: In Hessen und Schleswig-Holstein liegen die Werte derzeit bei 215 und 210 Mikrogramm. Der von Bremen angestrebte Grenzwert von 180 Mikrogramm entspricht dem, bei dem die Bevölkerung bisher laut Bundesemissionsschutzgesetz gewarnt werden muß. Bremen möchte dazu eine Sondersitzung der Umweltministerkonferenz einberufen.

Nach den wochenlangen Diskussionen ist der Senat keineswegs so ganz von allein in die Puschen gekommen: Einerseits reagierte Lüthge mit seiner Ankündigung auf einen Eilantrag des Umweltschutzverbandes Robin Wood, der gemeinsam mit drei Einzelklägerinnen – zwei Mütter und eine schwangere Frau – beim Verwaltungsgericht auf Sofortmaßnahmen zur Verkehrsreduzierung geklagt hatte. Über diesen Eilantrag wird Anfang nächster Woche entschieden. Andererseits beeilt sich nun auch das Land Niedersachsen: Eigentlich wollten die beiden Länder auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung Anfang Oktober über eine gemeinsame Sommersmogverordnung verhandeln. Jetzt soll die Verordnung in Niedersachsen bereits Ende August kommen, womöglich damit man die letzten heißen Tage noch ein bißchen in Erinnerung hat – Bremen zieht mit.

Tempolimits stellen auch aus Sicht des Senats keine Patentlösung dar. Vor allem aber dann nicht, wenn sie erst bei Grenzüberschreitungen einsetzen: „Solche Maßnahmen sind am sinnvollsten, wenn sie vorbeugend eingesetzt werden, und dann am besten gleich Fahrverbote“, so Andrea Meyer von Robin Wood. Doch dafür, so Morgenstern, „fehlt im Bundesemissionsschutzgesetz das rechtliche Instrumentarium“. skai