Studis: Arbeiten ohne Befristung

Kassel (AP/taz) – Studentische Hilfskräfte müssen nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt werden und dürfen nicht nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Die Kasseler Richter entsprachen damit in letzter Instanz den Klagen mehrerer Studenten, die im Gepäckdienst auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt beschäftigt waren. Die befristeten Arbeitsverträge der Studenten waren insgesamt dreimal um jeweils ein Jahr verlängert worden. Dann hatte die Fluhafenbetriebsgesellschaft die Studenten nicht mehr weiterbeschäftigen wollen. Die Studenten verlangten dagegen die Weiterbeschäftigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und wandten sich dabei gegen die sogenannten Kettenarbeitsverträge. Die Flughafenbetriebsgesellschaft argumentierte dagegen, im Arbeitsleben der Bundesrepublik sei es üblich, daß Verträge mit studentischen Aushilfskräften jeweils befristet würden. Beim Bundesarbeitsgericht in Kassel hatten jedoch die Studenten Erfolg.