Hilflos im Fristen-Dschungel

■ CCH-Mitarbeiter vor der Abschiebung / Kollegen wehren sich

Gegen die Abschiebung ihres georgischen Kollegen Badri Parulava wenden sich rund 50 Mitarbeiter der Gastronomie des Hamburger Congress Centrums (CCH). Es bestehe „Gefahr für Leib und Leben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Betriebsrats Richard Meißner. Eine Petition an die Bürgerschaft soll die Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken.

Badri Parulavas Asylantrag wurde bereits Ende 1993 vom Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen (BAFl) abgelehnt. Doch daß er sämtliche Einspruchsfristen versäumte, ist nicht seine Schuld. Der Ablehnungsbescheid habe die Adresse seines Kollegen nie erreicht, erklärt Richard Meißner, der das Anliegen des als Küchenhilfe beschäftigten Georgiers vertritt. Obwohl dieser dem BAFl seine Adresse „bewiesenermaßen ordnungsgemäß“ zugestellt habe.

Als das Bundesamt den Ablehnungsbescheid an die alte Adresse zustellen wollte, Parulava dort aber nicht mehr wohnte, wurde ein Haftbefehl verfügt. Der 29jährige kam nach zwei Tagen wieder raus. Er hatte das Verwaltungsgericht mit Hilfe von Post-Einzahlungsbelegen davon überzeugt, daß der Umzug gemeldet worden war.

Zum damaligen Zeitpunkt hätte Parulava beim Verwaltungsgericht Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ stellen können. Er tat es nicht, weil er aufgrund von Sprachmißverständnissen der Annahme war, er könne nichts tun, bevor der Ablehnungsbescheid die neue Adresse erreicht. Der Irrtum wurde erst offenbar, als er für letzten Montag eine Vorladung in die Abschiebeabteilung der Ausländerbehörde bekam.

Die gewährte nun nochmals vier Wochen Duldung - bis der Petitionsausschuß entschieden hat. Sollte dies positiv ausfallen, hätte er Chancen auf Anerkennung als politischer Flüchtling. Parulava sei als Mitglied einer Studentenvereinigung vom KGB verfolgt worden, berichtet Meißner. In seinem Heimatland herrscht Bürgerkrieg. Bundesweit wurden seit Jahresbeginn 20 Georgier anerkannt. kaj