Keine Lehrstelle für „Unvorberechtigten“

■ Trotz Ausbildungsvertrages erhält ein junger Afrikaner keine Arbeitserlaubnis

Die Guten ist Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen – diese Art von Auslese-Verfahren hat Mapasi B. am eigenen Leibe erfahren müssen. Die ersehnte Lehrstelle als Modellbauer war noch im Juli für den 19jährigen Mann aus Zaire zum Greifen nahe. Doch die Arbeitsverwaltung in Bad Oldesloe wurde für ihn zur Arbeitslosenverwaltung.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – bislang hatte der junge Afrikaner an diesen Grundsatz geglaubt. Doch die deutschen Gesetze belehrten ihn jetzt eines Schlechteren. Als stolzer Besitzer eines Ausbildungsvertrages war Mapasi im Juli zum Bad Oldesloer Arbeitsamt gegangen. Schwarz auf weiß hatte eine Barsbüttler Modellbau-Firma bestätigt, daß er ab 1. August dort eine Lehrstelle antreten könne. Nur noch die Arbeitserlaubnis fehlte Mapasi.

Und die fehlt ihm auch heute noch – das Arbeitsamt erteilte ihm nämlich keine. Denn vor dem deutschen Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sind Deutsche und Ausländer nicht gleich. „Die Arbeitserlaubnis ist nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen“ steht dort in Paragraph 19 niedergeschrieben.

Weiter heißt es im Gesetz: „Voraussetzung für die Erteilung ist, daß die Beschäftigungsmöglichkeiten deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer (Bürger aus EG-Staaten) nicht beeinträchtigt werden“.

Und dies ist nach Ansicht der Arbeitsverwaltung bei Mapasi der Fall. Mit einer Rückfrage bei der Modellbau-Firma hatte das Amt in Erfahrung gebracht, daß der Betrieb Mapasi unter mehreren anderen Bewerbern den Vorzug gegeben hatte. Die Ablehnung der Arbeitserlaubnis erfolgte sogleich.

Auch das Hamburger Arbeitsamt hatte bereits im vergangenen Sommer darauf hingewiesen, daß es wegen „der hohen Arbeitslosigkeit und der sich verschlechternden Arbeitsmarktlage“ nun konsequent und intensiv prüfen werde, ob ausländischen Arbeitnehmern Arbeitserlaubnisse erteilt werden könnten. Auch Arbeitgeber müssen ihren Teil zu dieser Prüfung beitragen.

Nach Angaben des Hamburger Arbeitsamtes müssen sie der Verwaltung nachweisen, daß sie sich bemüht haben, einen „bevorrechtigten“ Arbeitnehmer für ihren freien Arbeitsplatz zu gewinnen.

Der junge Afrikaner ist geschockt. „Jeder Mensch sollte doch das Recht auf Bildung haben“, meint er noch immer. Angesichts des herrschenden Lehrstellenmangels scheint es jedoch für Mapasi und andere Nicht-EG-Bürger derzeit eher unmöglich, einen qualifizierte Ausbildungsplatz ohne „bevorrechtigte Mitbewerber“ zu finden. Sannah Koch