Töpfer und Siemens erneut eine Front

Fischer muß Weisungen aus Bonn für den Weiterbau in Hessen an der neuen Mischoxid-Anlage von Siemens vollziehen / Bekommt Siemens Schadenersatz?  ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Klingelschmitt

Bundesumweltminister Klaus Töpfer hat seinem hessischen Kollegen Joschka Fischer wieder einmal gezeigt, wo der atomare „Weisungshammer“ hängt. Zwar konnten die Experten aus der Atomabteilung des grünen Ministers Fischer die insgesamt zwölf Genehmigungsanträge von Siemens für den Weiterbau an der neuen Mischoxid-Produktionsanlage in Hanau noch nicht abschließend prüfen. Dennoch erzwang Töpfer vorgestern per Bundesanweisung deren Vollzug. Fischer wird sich beugen. Eine andere Wahl hat er nicht, denn Bundesrecht bricht nun mal Landesrecht. Das Atomgesetz ist ein Bundesgesetz – und Töpfer sein Vollstrecker.

Daß Töpfer seinem hessischen Kontrahenten die neuen Bundesanweisungen zwei Tage vor einem bereits fest verabredeten „bundesaufsichtlichen Gespräch“ zwischen den Experten beider Ministerien zukommen ließ, ist in Wiesbaden zusätzlich als „sehr befremdlich“ kommentiert worden. Ein „abgekartetes Spiel“ zwischen Töpfer und Siemens nannte die Sprecherin des hessischen Umweltministeriums, Renate Gunzenhauser, die neuerliche „Provokation“ aus Bonn.

Offenbar wolle Töpfer der Firma Siemens die Grundlagen für eine eventuelle Schadenersatzklage gegen das Land Hessen wegen angeblicher Verzögerungen beim Bau der neuen Mischoxid- Anlage liefern. Gunzenhauser wies den Vorwurf der Verschleppung der Genehmigungen entschieden zurück: „Die Zustimmungen konnten bislang nicht erteilt werden, weil noch nicht alle sicherheitsrelevanten Fragen geklärt werden konnten.“ – Bei den zwölf zur Genehmigung beantragten Maßnahmen handelt es sich unter anderem um die Gasversorgung des Neubaus, um Abluftanlagen und die Wasserversorgung für den mit zwei Meter dicken Stahlbetonwänden ausgestatteten Produktionsbunker, in dem Brennelemente aus Uran und Plutonium zusammengeschweißt werden sollen. Schon in zwei Jahren soll es soweit sein, hofft Siemens.

Noch seien im Ministerium keine Forderungen der Siemens AG auf Schadenersatz wegen angeblicher Verzögerungen bei den Teilerrichtungsgenehmigungen für die neue Anlage eingegangen, sagte Gunzenhauser gestern auf Nachfrage.

Allerdings hat ein Verwaltungsgericht in Wiesbaden der Weltfirma Siemens grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz zugestanden – für diverse Betriebsunterbrechungen bei der inzwischen stillgelegten Mischoxid-Altanlage. Dieses Verfahren geht am 22. September vor dem Landgericht in Frankfurt/Main in die zweite Instanz.