Saar-Landtag völlig aufgelöst

Nicht nur wegen Oskar: Aus Wahltaktik beschließt das Saarbrücker Parlament seine Selbstauflösung / „Synergieeffekte“ fürs Wahlvolk und freie Jobwahl für die Parteichefs  ■ Aus Saarbrücken Frank Thewes

Der Landtag in Saarbrücken beschloß gestern mit großer Mehrheit, sich erstmals in seiner Geschichte selbst aufzulösen. Damit kann Ministerpräsident Oskar Lafontaine den Termin für die nächste Landtagswahl auf den Tag der Bundestagswahl vorziehen. Ohne die Selbstauflösung hätte die Landesregierung gemäß der Verfassung einen Termin zwischen dem 27. November 1994 und dem 19. Februar 1995 festsetzen müssen. Die mit absoluter Mehrheit regierende SPD und die Mini-Fraktion der FDP hatten sich bereits vor einem Jahr für eine Zusammenlegung von Bundes- und Landtagswahl ausgesprochen. Allerdings fehlte für einen entsprechenden Beschluß mindestens eine Stimme der CDU, da eine Auflösung des Landtages nur mit Zweidrittelmehrheit möglich ist. Die Union, lange gegen eine Zusammenlegung, ist erst vor wenigen Wochen umgeschwenkt. Fraktionschef Peter Müller begründete dies vor allem damit, daß die Landesregierung ohne Zusammenlegung den 27. November und nicht – wie von der CDU gewünscht – den 19. Februar als Wahltermin ins Auge gefaßt habe. Zwei Wahltermine innerhalb von zwei Wochen seien aber nicht sinnvoll. Zudem macht es die für die Union günstige „Großwetterlage“ den Christdemokraten vergleichsweise leicht, für eine Zusammenlegung der Wahlen zu stimmen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Klimmt sprach von „Synergie“-Effekten durch die Zusammenlegung beim diesjährigen Wahlmarathon: „Wir geben dem arg strapazierten Wählervolk die Möglichkeit, die Stimmabgabe konzentriert zu vollziehen.“ Für die FDP verwies Fraktionsvize Joachim Kiefaber auf Umfragen, nach denen sich die Mehrheit der SaarländerInnen eine Zusammenlegung der Wahlen wünscht. Außerdem sei es für „uns als Rechtspartei wichtig, daß die Zusammenlegung auch verfassungsrechtlich vertretbar ist“.

Sein CDU-Kollege Müller nannte die Selbstauflösung des Parlaments dagegen „verfassungsrechtlich sehr problematisch“, da sie nur für besondere Ausnahmefälle wie unklare Mehrheiten vorgesehen sei. Jurist Müller hatte sich nach taz-Informationen fraktionsintern lange gegen eine Zusammenlegung der Wahlen gesträubt, sich letztlich aber dem Votum der CDU-Basis gebeugt.

Vier Unionsabgeordnete – darunter die Landtagsvizepräsidentin Rita Waschbüsch – stimmten gegen die Selbstauflösung des Landtages. Die nun beschlossene Zusammenlegung der Wahlen hilft aber weniger dem Wähler, sondern vor allem den Spitzenkandidaten. Denn die Vorsitzenden der vier großen Parteien – Oskar Lafontaine (SPD), Klaus Töpfer (CDU), Harald Cronauer (FDP) und Hubert Ulrich (Grüne) – kandidieren sowohl bei der Landtags – als auch bei der Bundestagswahl auf Listenplatz eins. Lafontaine, das SPD-Zugpferd, kann jetzt am Abend des 16. Oktober frei entscheiden, ob er Landesvater bleiben will oder als Minister nach Bonn geht. Auch andere Parteichefs können sich dann ihren künftigen Arbeitsplatz aussuchen.

Bei den Saar-Grünen, nicht im Landtag vertreten, bricht nach dem Auflösungsbeschluß die große Hektik aus: Sie haben ausgerechnet in ihren Hochburgen Saarbrücken und Saarlouis noch keine Wahlkreislisten aufgestellt.