Zeugenbedrohung

■ Hooligan in Prozeß festgenommen

Magdeburg (taz) – Im zweiten Prozeß nach den ausländerfeindlichen Krawallen am Himmelfahrtstag in Magdeburg ist gestern ein Hooligan, der den Prozeß als Zuschauer verfolgt hatte, im Gerichtsgebäude festgenommen worden, nachdem er einen Zeugen bedroht hatte. Nach der Aussage des Augenzeugen hatte er diesen vor dem Gerichtssaal mit den Worten bedroht: „Du wirst schon sehen, was du davon hast.“ Unmittelbar darauf wurde er von Polizisten, die den Vorfall beobachtet hatten, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Haftbefehl beantragen zu wollen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung belehrte der Vorsitzende Richter Ludwig Fabricius die im Zuschauerraum anwesenden Freunde der drei Angeklagten aus der Hooligan-Szene, die Zeugen künftig unbehelligt zu lassen. Wie sich später herausstellte, verstand sich der Festgenommene Hooligan nicht nur auf die Einschüchterung von Belastungszeugen, sondern auch als eifriger Informant. Einen weiteren Zeugen, den der Verteidiger des Angeklagten Carlo F. zur Entlastung seines Mandanten benannt hatte, hatte er vor dem Gerichtssaal ständig über den Verlauf der Verhandlung auf dem laufenden gehalten.

Dennoch konnte oder wollte dieser Zeuge nicht bestätigen, daß er am Himmelfahrtstag den ganzen Tag über mit Carlo F. zusammengewesen sei. Er habe den Angeklagten in der Innenstadt vorübergehend aus den Augen verloren und erst später vor der Marietta-Bar wiedergesehen. Dorthin sei er selbst aber erst gegangen, nachdem er aus einiger Entfernung Krach berstender Scheiben gehört habe. Die drei Angeklagten wurden auch gestern durch zahlreiche Zeugenaussagen erneut erheblich belastet, einer der Zeugen erhob wieder schwere Vorwürfe gegen die Polizei. löb