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■ GeburtenStandard sichern

Karlsruhe (AFP) – Ein Assistenzarzt in Ausbildung zum Gynäkologen darf nur dann eigenverantwortlich Geburten leiten, wenn für Komplikationen ein Facharzt zur Verfügung steht und rechtzeitig eingreifen kann. Andernfalls kann das Krankenhaus für Fehler des Assistenzarztes haftbar gemacht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: VI ZR 299/93)

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