Auch künftig keine Flut der Gelben Zettel

■ Wenn Beamte krank sind: Nachweis nach wie vor erst am vierten Fehltag

Hamburger Beamte und Angestellte, mal herhören! Und aufatmen. Der Schreck bei der morgendlichen Bild-Lektüre von gestern muß sich nicht zum Angst-Trauma auswachsen. Nein, Ihr müßt nicht fürchten, daß Euch das Krankfeiern künftig durch eine Gelbe-Zettel-Flut vermiest wird. Das Boulevardblatt hatte gestern hämisch über einen Senatsplan berichtet, nach dem StaatsdienerInnen künftig ihr ärztliches Attest immer schon am ersten Krankheitstag vorlegen müßten. Stimmt gar nicht, wie wir gestern herausbekamen.

In der Tat hat das Senatsamt für den Verwaltungsdienst einen Bericht über den Krankenstand in Hamburgs Behörden angefertigt. Darin wurde fein säuberlich aufgelistet, wo im vergangenen Jahr wie oft Gelbe Zettel eingereicht worden waren. Danach hat sich 1993 jeder zwölfte Staatsdiener für einen Tag krank gemeldet, bei den Lehrern notierte das Senatsamt pro Nase zwei Krankschreibungen im Jahr. Der höchste Krankenstand in der Hamburger Verwaltung wurde in der Krankenhaus-Wäscherei, im Landesbetrieb Friedhöfe und in der Ausländerbehörde registriert; unter den Lehrern fehlen nach dem Bericht die Gesamtschulpädagogen am häufigsten. So weit, so richtig.

Aber komplett falsch sei die Meldung, alle Staatsdiener müßten ab sofort am ersten Tag ihre Krankmeldungen einreichen, stellte Peter Mihm, Sprecher des Senatsamts, gestern unmißverständlich klar. Da seien alleine schon Tarifverträge vor. Nach denen müssen Angestellte und Beamte ihren Gelben Zettel am vierten Tag ihrer Krankheit an den Chef schicken. Allerdings dürfen besondere Kandidaten in begründeten Einzelfällen aufgefordert werden, das Papierchen schon am ersten Tag einzureichen. Und auf diese Möglichkeit habe das Amt die anderen Behörden noch einmal schriftlich hingewiesen, so Mihm. Also alles bleibt beim alten – Ente gut. sako